Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Gültig ab 1. Dezember 2022

 

1. Geltungsbereich und Anwendung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Blumenbörse Mörschwil Genossenschaft, 9402 Mörschwil (nachfolgend Blumenbörse Mörschwil) zu ihrer Kundschaft. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Blumenbörse Mörschwil und der Kundschaft, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen der Kundschaft kommen nur zur Anwendung, soweit sie von der Blumenbörse Mörschwil schriftlich akzeptiert worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einer Weise zu interpretieren, dass die beabsichtigte Regelung bestmöglich erreicht wird. Die Blumenbörse Mörschwil behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB werden der Kundschaft in geeigneter Weise bekannt gegeben und sind im Internet unter www.moerschwilpreiswert.ch zugänglich.

 

 

2. Voraussetzung für die Zusammenarbeit

Die Kundschaft benötigt eine greenCard oder yellowCard als Einkaufslegitimation an der Blumenbörse Mörschwil und ist verpflichtet beim Kartenantrag wahrheitsgetreue Angaben zu ihrer Person zu machen. Die Blumenbörse Mörschwil behält sich das Recht vor, Kundendaten jederzeit und ohne Angabe von Grün-den zu löschen oder einen Benutzernamen und das Passwort zu sperren. Die aufgenommenen Daten werden nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt und ausschliesslich für betrieblich notwendige Zwecke verwendet. Einer Weitergabe für betrieblich notwendige Zwecke an Drittpartner wird zugestimmt.
Die Blumenbörse Mörschwil beliefert nur Firmenkundschaft mit einer greenCard oder yellowCard. Voraussetzung für die Eröffnung eines Kundenkontos ist die Erfüllung der Einkaufsbestimmungen der Schweizer Blumenbörsen.

 

 

3. Bestellungen und Lieferungen

Mit der Aufgabe der Bestellung anerkennt die Kundschaft die AGB der Blumenbörse Mörschwil. Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis der Blumenbörse Mörschwil nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung der Blumenbörse Mörschwil, spätestens jedoch mit der Lieferung an die Kundschaft zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung der Kundschaft und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte. Von der Blumenbörse Mörschwil angegebene Liefertermine sind ohne anderslautende, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu verstehen. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Sollte sich eine Lieferung über einen von der Blumenbörse Mörschwil schriftlich zu-gesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann die Kundschaft nach Ablauf einer von ihr schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die Blumenbörse Mörschwil in Verzug setzen. Erst nach Ablauf einer weiteren, angemessenen Nachfrist kann die Kundschaft die Bestellung annullieren. Die Blumenbörse Mörschwil haftet in diesem Fall der Kundschaft nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung der Blumenbörse Mörschwil zurückzuführen ist. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die die Blumenbörse Mörschwil keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik, Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist die Blumenbörse Mörschwil berechtigt, die Bestellung zu annullieren. Von der Kundschaft gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Blumenbörse Mörschwil. Entstandene Kosten kann die Blumenbörse Mörschwil der Kundschaft belasten. Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch die Blumenbörse Mörschwil zulässig. Die Blumenbörse Mörschwil verrechnet für alle Sendungen einen Kostenanteil für Verpackung und Versand.

 

3.1 Bestellungen von Pflanzen und Schnittblumen

Um eine Lieferung am Folgetag gewährleisten zu können, müssen Bestellungen von Schnittblumen und Pflanzen bis spätestens zu einer von der Blumenbörse Mörschwil vorgegebenen Uhrzeit eingegangen sein. Später erfolgte Bestellungen können nicht garantiert werden.

 

3.2 Extrabestellungen

Dies umfasst von der Blumenbörse Mörschwil akzeptierte Bestellungen von Artikeln, welche nicht im ordentlichen Sortiment geführt und angeboten werden. Diese Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können nicht retourniert werden. Mindest-Verpackungseinheiten müssen eingehalten werden.

 

3.3 Abholung der Bestellten Ware

Die online bestellten Schnittblumen müssen am Tag des Wareneingangs an der Blumenbörse in Mörschwil abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist behält sich die Blumenbörse Mörschwil das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Bei den restlichen Produkten gilt eine Abholungsfrist von maximal 5 Tagen.

 

3.4 Leihgebinde

Unter Leihgebinde fallen Schnittblumencontainer, Hollandeimer und Palettinos mit Depot, CC-Wagen, Paletten und weiteres. Diese werden bei Übergabe der Ware ebenfalls in Rechnung gestellt und bei Rückgabe an die Blumenbörse Mörschwil wieder gutgeschrieben.

 

 

4. Preise / Zahlung

Unverbindliche Angebote: Der Versand von Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und dergleichen stellt kein verbindliches Angebot dar. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

 

4.1 Preise

Bei den angegebenen Richtpreisen handelt es sich um unverbindliche Preisempfehlungen der jeweiligen Hersteller oder Importeure. Änderungen bleiben jederzeit und auch ohne Vorankündigung vorbehalten. Alle Richtpreise verstehen sich inkl. eventueller Gebühren, jedoch exkl. Mehrwertsteuer.

 

4.2 Zahlung

Die Zahlung im Abholmarkt erfolgt jeweils in bar, mittels einer von der Blumenbörse Mörschwil akzeptierten Karte oder auf Rechnung. Bei der Zahlart Rechnung besteht die Möglichkeit auf Monatsrechnungen oder Abrechnung über greenSys. Diese Zahlungsart ist langjährigen Kunden vorbehalten und muss durch die Geschäftsleitung bewilligt werden.

 

4.3 Rechnungen

Einzel- und Monatsrechnungen sind in der Regel innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

4.4 Verzugszins

Ab Verfallsdatum wird ein Verzugszins in der Höhe von 6% verrechnet.

 

 

5. Beanstandungen und Warenrücksendungen

5.1 Beanstandungen

Die Kundschaft ist verpflichtet, die von der Blumenbörse Mörschwil gelieferten Produkte unmittelbar nach der Anlieferung oder Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung und innert 3 Tagen bei Pflanzen und Schnittblumen oder innert 10 Tagen bei Artikel des Gartenbedarfs und Dekorationsartikel schriftlich an die Adresse der Blumenbörse Mörschwil bekannt zu geben.
Bei den Objekten der Blumenbörse Mörschwil handelt es sich um Schnittblumen, Pflanzen, Artikel des Gartenbedarfs sowie Dekorationsartikel. Insbesondere bei den Dekorationsartikeln und Möbeln (z.B. Stühle, Tische etc.) darf nicht davon ausgegangen werden, dass diese für den Wohngebrauch geeignet sind und entsprechend eingesetzt werden können. Entsprechende Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

 

5.2 Rücksendung

Die Kundschaft sendet die beanstandete Ware bei Artikel des Gartenbedarfs oder Dekorationsartikel nach Absprache mit der Blumenbörse Mörschwil auf eigene Kosten, originalverpackt und unter Angabe der Rechnungsnummer, Artikelnummer und Begründung der Rücksendung innert 15 Arbeitstagen zur Überprüfung zurück. Bei verspäteter Meldung oder bei fehlenden Angaben auf dem Warenrücksendungsformular entstehen Bearbeitungsgebühren von 20% des Kaufpreises, die von einer eventuellen Gutschrift abgezogen werden. Extrabestellungen gemäss Punkt 3.2 dieser AGB können in keinem Fall an die Blumenbörse Mörschwil zurückgegeben werden.
Schnittblumen und Pflanzen jeglicher Art können in der Regel nicht zurückgenommen werden, da diese Artikel unter Verderb fallen. Ausgenommen hiervon sind offensichtliche Qualitätsmängel.

 

5.3 Verpackungsmaterial

Loses Verpackungsmaterial wird nicht berechnet und kann bei allfälliger Rücksendung nicht vergütet werden.

 

5.4 Gewährleistung

Die Gewährleistung der Blumenbörse Mörschwil für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Die Kundschaft verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der Blumenbörse Mörschwil, mit der einzigen Ausnahme, dass die Blumenbörse Mörschwil eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an die Kundschaft abtritt. Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder der Blumenbörse Mörschwil zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe. Für Ersatzlieferung und Nachbesserung haftet die Blumenbörse Mörschwil im gleichen Um-fang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

 

5.5 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an die Kundschaft und endet in der Regel nach 2 Jahren.

 

5.6 Ersatzlieferung und Nachbesserung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist mangelhaft, wird die Blumenbörse Mörschwil nach ihrer Wahl und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche der Kundschaft Ersatz liefern, nachbessern oder den Rechnungsbetrag gutschreiben. Die Kosten für die Durchführung der Ersatzlieferung und Nachbesserung, insbesondere für den Transport der Ware, werden von der Blumenbörse Mörschwil getragen. Sollten diese jedoch in keinem Verhältnis zum Warenwert stehen, wird von der Durchführung abgesehen und stattdessen der Rechnungsbetrag gutgeschrieben.

 

 

6. Verschiedenes

6.1 Haftung und Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche der Kundschaft aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Blumenbörse Mörschwil. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung auf maximal den Kaufpreis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung. Schadenersatzansprüche der Kundschaft aus Produktehaftpflicht sowie Ansprüche aus Schutzrechten aus dem Vertrieb und Verkauf von Dritten hergestellten und verkauften Waren sind ausgeschlossen.

 

6.2 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Blumenbörse Mörschwil, bis der Kaufpreis vollständig und vertragskonform beglichen ist. Die Kundschaft verpflichtet sich, der Blumenbörse Mörschwil auf Verlangen umgehend sein schriftliches Einverständnis in allen wesentlichen Punkten zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes zu geben. Versandboxen, Paletten und Palettenrahmen sowie die Leihgebinde gemäss Punkt 3.4 bleiben Eigentum der Blumenbörse Mörschwil und sind so rasch als möglich zurückzubringen.

 

6.3 Vertraulichkeit

Die Kundschaft verpflichtet sich, Daten und Informationen aus der Vertragsbeziehung mit der Blumenbörse Mörschwil, insbesondere Preise, Rabatte, Boni usw., vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall Dritten zugänglich zu machen.

 

6.4 Datenschutz

Die Kundschaft anerkennt, dass die Blumenbörse Mörschwil zur Erfüllung einzelner Herstellerverträge verpflichtet ist, kundenbezogene Daten wie Namen und Adressen, bezogene Produkte, Preise oder Mengen an Hersteller und Lieferanten im In- und Ausland zu übermitteln. Ebenso ist die Kundschaft einverstanden, dass die Blumenbörse Mörschwil kundenbezogene Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kundschaft bearbeitet und dem von der Blumenbörse Mörschwil beauftragten Kreditprüfungs- oder Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt. Die Blumenbörse Mörschwil verpflichtet sich, von der Kundschaft erhaltene Adressen von Verbrauchern und Anwendern, zum Beispiel für Direktlieferungen, ausschliesslich zum Zwecke der Auftragsbearbeitung und Auslieferung zu nutzen.

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist jederzeit auf unserer Homepage unter Datenschutz abrufbar.

 

6.5 Verrechnung und Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Blumenbörse Mörschwil zu verrechnen. Jegliches Retentionsrecht der Kundschaft an Sachen der Blumenbörse Mörschwil ist vollumfänglich wegbedungen. Die Kundschaft ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob sie die Produkte im Rahmen eines allfälligen Weiterverkaufes bei ihrer Endkundschaft anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

 

6.6 Kreditlimite / Informationspflicht

Die Blumenbörse Mörschwil legt, basierend auf dem von der Kundschaft realisierten oder geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. Die Blumenbörse Mörschwil kann von der Kundschaft jederzeit Sicherheiten in Höhe der Kreditlimite verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit der Kundschaft behält sich die Blumenbörse Mörschwil vor, die Kreditlimite anzupassen, Sicherheiten zu verlangen oder auf Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern. Die Kundschaft verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in ihrem Unternehmen (Aktionariat, Rechtsform, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Adresse, usw.) sowie allenfalls die Geschäftsexistenz gefährdende Umstände unverzüglich der Blumenbörse Mörschwil zu melden.

 

6.7 Patente und andere Schutzrechte

Macht ein Dritter gegen die Kundschaft wegen Verletzung eines Patent-, Urhe-ber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch die von der Blumenbörse Mörschwil gelieferten Produkte Ansprüche geltend, so orientiert die Kundschaft die Blumenbörse Mörschwil unverzüglich schriftlich über den Sachverhalt. Die Blumenbörse Mörschwil wird die Informationen an den Hersteller oder Lieferanten weiterleiten und diesen zur direkten Erledigung auffordern.
Die Kundschaft verzichtet in solchen Fällen auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche gegenüber der Blumenbörse Mörschwil.

 

6.8 Urheberrecht

Das Urheberrecht an ihrer Website und deren Inhalt, Text und Grafiken (nicht abschliessende Aufzählung) liegt vollumfänglich bei der Blumenbörse Mörschwil.
Es ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Blumenbörse Mörschwil untersagt, Teile daraus zu kopieren, herunterzuladen oder anderweitig für eigene Zwecke einzusetzen.

 

6.9 Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr gewisser von der Blumenbörse Mörschwil vertriebener Produkte unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere den schweizerischen, europäischen oder US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte selbständig über die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu erkundigen und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen selbst einzuholen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. Wird die Blumenbörse Mörschwil belangt, weil die Kundschaft, für die von der Blumenbörse Mörschwil gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat die Kundschaft die Blumenbörse Mörschwil dafür vollumfänglich schadlos zu halten.

 

6.10 Elektronische Hilfsmittel

Die Blumenbörse Mörschwil bietet verschiedene elektronische Hilfestellungen an, sei es in Form von lokal installierter Software oder im Internet mit dem Zugriff auf Kunden-, Artikel- und Auftragsdaten sowie der Übermittlung von Aufträgen. Die Blumenbörse Mörschwil verwendet höchste Sorgfalt auf die Aktualität dieser Daten, übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Übertragung und Verwendbarkeit.

 

6.11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Mörschwil und für das Vertragsverhältnis gilt das Schweizer Recht.

 

6.12 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Dezember 2022 und ersetzen alle früheren Ausgaben.

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